Aktualisiert – Neue Thailändische Steuerregelung

Ab 1.1.2024 unterliegen ausländische Einkommen, die nach Thailand transferiert werden, der Einkommens-Steuerpflicht in Thailand (Doppelbesteuerungsabkommen vorbehalten). Dies betrifft alle Personen, die sich 180 Tage oder länger pro Kalenderjahr in Thailand aufhalten.

Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf einen ausführlichen und regelmässig aktualisierten Beitrag der Swiss Society Bangkok: https://www.ssb.or.th/news/news?b=1007554&c=ND1000305

Im Weiteren verweisen wir auf das Webinar der Schweizerischen Botschaft mit einem Vertreter vom thailändischen Finanzdepartement (in Englischer Sprache): https://swiss-society-huahin.com/webinare/#asktheembassy-with-khun-nathanan-junprateepchai-revenue-department-english
(Aktualisiert: 18. März 2024) Nachfolgend sind die schriftlichen Zusammenfassungen und Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden (PDF):


Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Angaben ohne Gewähr erfolgen. Alle hier und auf der Webseite der Swiss Society Bangkok veröffentlichten Informationen sind unverbindlich. Die SSB und SSHH können in keiner Weise für die veröffentlichten Informationen haftbar gemacht werden.

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