Abmeldung beim Schweizer Strassenverkehrsamt bei Wegzug ins Ausland

Die folgende Information ist relevant alle, die sich aus der Schweiz abgemeldet haben oder abmelden werden und Inhaber eines Schweizer Führerausweises sind oder waren. Diese Information beruht auf einer Auskunft von einem Juristen des Schweizerischen Bundesamt für Strassen ASTRA.

Abmeldepflicht

Beim Wegzug aus der Schweiz unterliegen Führerausweisinhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dem geltenden Recht des neuen Wohnsitzlandes. Gemäss Artikel 26 der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) besteht aber in der Schweiz eine Abmeldepflicht bei der bisher zuständigen Strassenverkehrsbehörde, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Der Schweizer Führerausweis wird mit diesem Schritt nicht ungültig und er kann nach wie vor (auch in der Schweiz) verwendet werden.

Versäumnis der Abmeldung

Wenn der Umzug nicht gemeldet wird, können Probleme entstehen. So gelten je nach Kategorie der Führerausweise bzw. dem Alter der Personen unterschiedliche Fristen hinsichtlich der verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen (Art. 27 VZV). Wenn das zuständige Strassenverkehrsamt nicht vom Wohnortswechsel unterrichtet wird und die Wohnadresse in der Schweiz somit als unbekannt gilt, wird der Aufruf an die betroffene Person, für die obligatorische Untersuchung, in der Regel im Amtsblatt veröffentlicht. Bleibt der Aufruf unbeantwortet und wird die verlangte ärztliche Bescheinigung nicht rechtzeitig vorgelegt, verlangt das Strassenverkehrsamt den Rückzug des Führerausweises anhand einer entsprechenden Anzeige im Amtsblatt und einer Ausschreibung im automatisierten Polizeifahndungssystem (RIPOL), siehe diese Information hier.

Wer es versäumt hat, die zuständige Strassenverkehrsbehörde zu informieren, kann dies in den meisten Fällen auch via E-Mail nachholen. Die Kontaktdaten aller Schweizer Strassenverkehrsämter sind hier zu finden: https://fuehrerausweise.ch/strassenverkehrsaemter/

Empfehlung: Lokalen Führerausweis erwerben

Es empfiehlt sich, in Thailand den lokalen Führerausweis zu erwerben (sprich: den schweizerischen umzutauschen), denn bei einem eventuellen Abhandenkommen des schweizerischen Führerausweises können die Behörden in der Schweiz mangels Wohnsitz jeweils keinen neuen Führerausweis mehr ausstellen.

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