Aktualisiert – Neue Thailändische Steuerregelung
Ab 1.1.2024 unterliegen ausländische Einkommen, die nach Thailand transferiert werden, der Einkommens-Steuerpflicht in Thailand (Doppelbesteuerungsabkommen vorbehalten). Dies betrifft alle Personen, die sich 180 Tage oder länger pro Kalenderjahr in Thailand aufhalten. Gerne verweisen wir in diesem Zusammenhang auf einen ausführlichen und regelmässig aktualisierten Beitrag der Swiss Society Bangkok: https://www.ssb.or.th/news/news?b=1007554&c=ND1000305 Im Weiteren verweisen wir auf das…